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Der harte Franken ist nicht Ihr Problem

Die Euro-Schuldenkrise erreicht immer neue Eskalationsstufen. Die Dramatik ist auch am Währungsmarkt deutlich ablesbar. Am imposantesten ist diese Entwicklung beim Schweizer Franken. Die eidgenössische Währung erreichte am Montag neuerlich ein Allzeithoch gegenüber dem Euro und verfestigt immer mehr die Stellung als sicherer Hafen. Der seit Herbst 2009 stetig aufwertende Franken wird dabei nicht nur für die Schweiz selbst zum Problem. Immerhin verteuern sich dadurch laufend die in der Schweiz produzierten Waren.

Besonders betroffen sind hierzulande auch Franken-Kreditnehmer. Diese Währungsspekulation auf Pump war bekanntlich vor der Finanzkrise Usus und wurde den Kunden von Banken auch immer und oftmals mit Nachdruck "aufgeschwatzt". Durch die dramatischen Entwicklungen der Finanzkrise hat sich auch in dieser Disziplin vieles verändert. Fremdwährungskredite sind nun auch auf Empfehlung der OeNB verpönt und werden so gut wie gar nicht mehr angeboten. Grundsätzlich ist das zu befürworten, denn das eigentliche Problem dieser Finanzierungsform ist nicht der steigende Franken, sondern die zur Abdeckung der Schuld verwendeten spekulativen Tilgungsträger. Dadurch wurde ein Franken-Kredit zur doppelten Wette.

Leider hat sich durch die Kursstürze der Finanzkrise so mancher Tilgungsträger im wahrsten Sinne des Wortes in Luft aufgelöst. Dementsprechend machte sich Nervosität bei den Banken breit und es wird bis heute versucht, die Kreditnehmer in eine Konvertierung in Euro zu zwingen. Es erreichen uns dazu auch immer wieder hilfesuchende Anrufe von Lesern.

Dabei gilt allerdings grundsätzlich: Der harte Franken ist (noch) nicht Ihr Problem. Ein Fremdwährungskredit ist immer endfällig zu tilgen, daher gelten Wert- bzw. Kursänderungen von Währung und/oder Tilgungsträger als normale und auch von der Bank einkalkulierte Risiken. Alle in Kreditverträgen verankerten Nachschusspflichten oder übermäßige Margenänderungen auf den darunter liegenden Zins sind daher rechtswidrig. Solange ein Kreditnehmer seinen Ratenzahlungen in den Tilgungsträger regelmäßig nachkommt, muss vor Ablauf der Laufzeit rein gar nichts am Vertrag geändert werden.

Sollten Sie also von Ihrer Bank wieder einmal einen drängenden Aufruf zur Konvertierung bekommen, dann zeigen Sie Ihrem Bankberater höflich die kalte Schulter. Bei einer Konvertierung macht die Bank ein Geschäft - und zwar zulasten des Kreditnehmers, der alle Kosten zu tragen hat.


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