Unternehmerinformation

Bei einer solchen Reorganisation sind auch Altlasten mit zu berücksichtigen, so dass der gesamte dann erzielbare Cash-Flow zur Regulierung der Bankverbindlichkeiten zur Verfügung steht. Damit werden Rückzahlungsschwierigkeiten vermieden und die Regelungen erfüllen das Interesse der Bank und des Betriebsinhabers.

Sollte die Bank einer solchen Zusammenarbeit auf Grund der die objektive Situation darstellenden Zahlen ablehnend gegenüber stehen, so sollte um eine schriftliche Begründung hiefür ersucht werden. Es besteht dann die Möglichkeit, das allfällige realistische Verlangen der Bank zu erfüllen, damit dann die angestrebte Lösung herbeigeführt werden kann, oder es stellt sich heraus, dass die Bank an sich an einer Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr interessiert ist. Dann wird es erforderlich, die erarbeiteten Konzepte einer anderen Bank vorzulegen.

Die von der Firma LICON erarbeiteten Unterlagen sind natürlich nicht kostenlos, jedoch dazu geeignet, dass der Betriebsinhaber den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen und damit ein Vielfaches der Kosten lukriert kann. Der Betrieb sollte danach auch wieder auf gesunden Beinen stehen, ohne ständig Problemen und deren Regelung nachlaufen zu müssen. Der Betriebsinhaber kann sich dann wieder mit klarem Kopf auf das Wesentliche, nämlich der optimalen Führung des Betriebes, konzentrieren. Das führt dann zum dauerhaften Erfolg!

 

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