Vorwort Erfolgsstory

Was tun in diesem Fall?

Wenn der Cash Flow, welcher für die Bezahlung der Zinsen bzw. der Kapitalraten notwendig ist, nicht erzielt werden kann, wäre der Bank eine Abweichungsbegründung vorzulegen, um sodann eine Regelung anzustreben, welche einen Minus-Cash-Flow und eine Obligoerhöhung verhindert.

Eine entsprechende Regelung kann die Liquidität sicherstellen und ein ständiges Ansteigen der Kredithöhe kann verhindert werden.

Eine absolut realistische und machbare Lösung für die Reorganisation des Betriebes stellt insbesondere die Anpassung der Zins- und Kapitalrate bzw. Annuität an den erzielbaren Cash Flow, sowie die Überlegung, wie man mit dem vorhandenen Cash Flow das Fremdkapital am erfolgreichsten bedienen kann, dar.

Dabei gehört es unabdingbar zur Lösung des Problems, dass bei dieser Reorganisation der BMK unter Berücksichtigung eventuell bestehender weiterer Verbindlichkeiten auf „Null" gebracht und in ein angepasstes Darlehen umgewandelt bzw. um finanziert wird.

Nur dann kann die Bank auf den vollen Cash Flow zugreifen und wird sichergestellt, dass der Betrieb ohne die vorhanden gewesenen Altlasten liquid bleibt bzw. wird! Damit handelt es sich bei dieser Vorgangsweise aber um eine akzeptable Regelung für die Bank und eine Problemlösung für beide Parteien.

Unterlässt man eine solche Regelung muss man bei der Bank laufend als Bittsteller auftreten - etwa wenn fällige Rechnungen zu bezahlen sind - und muss dennoch jederzeit mit einer Fälligstellung der Kredite durch die Bank rechnen!
Eine solche Situation ist für einen Betriebsinhaber bei aufopferndem Einsatz mehr als frustrierend und damit auch erheblich leistungshemmend!

Einvernehmen / Zusammenarbeit mit der Bank:

Banken sind nicht nur Geldsammel- oder /und Kreditvermittlungsstellen sondern auch ein maßgeblicher Faktor im Hinblick auf die Gründung, Verwaltung und auch Verwertung eines Unternehmens. Avanciert eine Bank zur Hausbank eines Unternehmens, so wird sie naturgemäß auch immer wieder mit der Frage einer allfälligen Sanierung dieses Unternehmens konfrontiert werden. Es kann dann vorkommen, dass Banken lediglich die eigenen Interessen vertreten (eigene Gewinne, Rettung der Kredite durch rasche Verwertungen etc...), dass sie sich auf einen Justamentstandpunkt stellen und mögliche und plausible Reorganisationen dennoch ablehnen, oder dass sie - zumeist zum beiderseitigen Vorteil - als weiterer Partner plausiblen Lösungen zustimmen oder sogar auch als Risikoträger fungieren.

Jedenfalls ist es immer erforderlich, dass Regelungen im obigen Sinne die Interessen beider Seiten, also sowohl der Bank als auch des Unternehmers, berücksichtigen und nach Möglichkeit beiden Seiten zum Vorteil gereichen!

HILF DIR SELBST SONST HILFT DIR KEINER

SELBST WENN SIE AUF DEM RICHTIGEN WEG SIND, WERDEN SIE ÜBERRANNT, WENN SIE EINFACH NUR DASITZEN

WER AUFHÖRT BESSER WERDEN ZU WOLLEN, DER HAT AUFGEHÖRT GUT ZU SEIN