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CONTROLLING

Controlling ist weder Kontrolle noch Revision.

Es ist auch keine Bezeichnung für das Finanz- und Rechnungswesen.

Eine einheitliche Begriffsdefinition gibt es nicht.
Im Englischen bedeutet "to control" steuern.
Folglich kann Controlling mit

" Steuerung des betrieblichen Geschehens im Hinblick
auf Einhaltung und Erreichung der Unternehmensziele "

umschrieben werden.

Der Controller als betriebswirtschaftlicher Wegbegleiter liefert die verbindliche
Systematik zur Planung und Steuerung.

Folglich wäre die Controller-Funktion wie folgt zu definieren:

ERSTE DEFINITION:

► DER CONTROLLER SOLL DAFÜR SORGEN, DASS EINE
METHODIK EXISTIERT, DIE DARAUF HINWIRKT,
DASS DIE UNTERNEHMUNG GEWINN ERZIELT.

KONSEQUENZ: Zum Controlling gehört das Zahlenwerk des internen Rechnungswesens.

ZWEITE DEFINITION:

► DER CONTROLLER KONTROLLIERT NICHT, SONDERN ER
SORGT DAFÜR, DASS JEDER SICH SELBER KONTROLLIEREN
KANN, IM RAHMEN DER DURCH DIE BUDGETS DEFINIERTEN MASSTÄBE UND DAMIT
IM HINBLICK AUF DIE EINHALTUNG DER ERARBEITETEN ZIELE.

KONSEQUENZ: Controlling geht nicht ohne Planung, die Budgets sind
das "Trägermaterial" für Ziele, Budget-Koordination = Zielkoordination.

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